Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG)
Das EG USG hat sich in den mehr als zehn Jahren seit seinem Erlass bewährt. Einzelne Bestimmungen sind mittlerweile nicht mehr ganz aktuell, so dass der Erlass punktueller Anpassungen bedarf. Der Kanton Zug ist bestrebt, seine kantonale Umweltschutzgesetzgebung weiterhin möglichst schlank zu halten. Es wird deshalb nicht nur neues Recht geschaffen. Überholte Bestimmungen oder Wiederholungen von Bundesrecht werden aufgehoben.
Baudirektion/Direktionssekretariat
Kontakt: Baudirektion, Arnold Brunner, Rechtsdienst, Aabachstrasse 5, Postfach 857, 6301 Zug, Telefon 041 728 53 13; E-Mail: arnold.brunner@zg.ch
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