Die Validierung (Gültigkeit erlangen) des Vorsorgeauftrags ist zwingend notwendig. Ohne Validierung erlangt der Vorsorgeauftrag keine Gültigkeit. Die Validierung kann erst vorgenommen werden, wenn die betroffene Person urteilsunfähig geworden ist.

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Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?  So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

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