Vorgehen historische Objekte

Folgende Punkte müssen Sie beachten, wenn Sie eine Verfügung erhalten haben, die den Umbau, die Sanierung oder den Abbruch eines historischen Objekts betrifft.

Holztreppenhaus und Holzboden

Vorbereitung

Nehmen Sie nach Erhalt einer Verfügung möglichst frühzeitig Kontakt mit uns auf und schreiben Sie uns (Armin.Thuerig@zg.ch).

 

Klären Sie im Vorfeld ab, ob bei Ihrem Bauobjekt eine Schadstoffbelastung vorliegt und leiten Sie gegebenenfalls frühzeitig die Sanierung ein. Weitere Angaben dazu finden Sie in der Abfallverordnung und in der Bauarbeitenverordnung.

Umbau und Sanierung

Die kantonale Bauforschung kann in Absprache mit der Bauherrschaft gegebenenfalls bereits in der Planungsphase gewisse Abklärungen und Dokumentationsarbeiten durchführen. Dadurch erhöht sich Ihre Planungssicherheit und zeitliche Verzögerungen im Bauablauf lassen sich verhindern bzw. reduzieren.

Stösst man bei einem Bauvorhaben auf archäologische Funde, ist der Finder oder die Finderin von Gesetzes wegen verpflichtet, die Funde unserem Amt zu melden.

Contact

Amt für Denkmalpflege und Archäologie

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Amt für Denkmalpflege und Archäologie
Hofstrasse 15
6300 Zug
Opening hours

Monday to Friday
08:30 - 11:45
14:00 - 17:00

Opening hours

Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie Zug ist am 20.05.2024 geschlossen. 

 

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme nach Pfingsten.

Phone number
+41 41 594 28 28