02.11.2023, Medienmitteilung

Kanton Zug bereitet Eventualplanung im Asyl- und Flüchtlingsbereich vor

Derzeit verfügt der Kanton Zug über genügend Unterbringungsplätze für Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs. Um dennoch auf einen allfälligen Anstieg der Zuweisungen des Bundes in den Kanton vorbereitet zu sein, hat der Regierungsrat eine Eventualplanung verabschiedet. Diese tritt in Kraft, sollte die Anzahl Asylgesuche auf nationaler Ebene auf deutlich über 30 000 pro Jahr ansteigen. In diesem Fall würde der Kanton Zug nach Ausschöpfung aller oberirdischen Unterkünfte auch unterirdische Schutzanlagen nutzen, um Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich temporär unterzubringen.

Das Staatsekretariat für Migration (SEM) prognostiziert für die kommenden Monate einen Anstieg der Asylgesuche und geht von unterschiedlichen Szenarien aus. Im aktuell wahrscheinlichsten Szenario rechnet das SEM im Jahr 2023 mit insgesamt 30 000 Asylgesuchen (regulärer Bereich) sowie rund 20 000 bis 23 000 Geflüchteten aus der Ukraine (Schutzstatus S) für die ganze Schweiz. Gemäss dem gesetzlich definierten Verteilschlüssel bedeutet dies für den Kanton Zug 450 Asylsuchende (regulärer Bereich) sowie 300 bis 345 Geflüchtete aus der Ukraine. Dafür reichen die derzeit bestehenden Unterbringungsstrukturen im Kanton Zug aus. Gemäss SEM könnten jedoch über die Wintermonate noch mehr Asylanträge gestellt werden. In diesem Fall würden die bestehenden Strukturen im Kanton Zug nicht mehr ausreichen. Um auch bei diesem eher unwahrscheinlichen Szenario handlungsfähig zu bleiben, hat der Regierungsrat eine Eventualplanung im Asyl- und Flüchtlingsbereich verabschiedet.

Bei der Umsetzung der Eventualplanung würden nach Ausschöpfung aller oberirdischen Unterkünfte auch unterirdische Schutzanlagen genutzt, um Asylsuchende und Flüchtlinge temporär unterzubringen. Der Kanton hat sämtliche Möglichkeiten in allen Gemeinden evaluiert. Die Zivilschutzanlage im Werkhof in Cham ist bereits für eine mögliche Nutzung vorbereitet und eignet sich daher für eine rasche und vorübergehende Unterbringung (siehe Medienmitteilung vom 16.9.2022). Die Räumlichkeiten bieten Platz für 175 Personen. Sollten diese Plätze nicht mehr ausreichen, könnte der Kanton 50 weitere Plätze in der Schutzanlage Schluecht in Cham für die Unterbringung nutzen. Frauen, Kinder und Familien würden – wenn immer möglich – oberirdisch untergebracht. Die Nutzung von unterirdischen Unterkünften soll als letztes Mittel und ausschliesslich vorübergehend stattfinden, bis wieder anderweitig genügend oberirdischer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. «Die Situation im Asylbereich ist herausfordernd. Unsere oberste Priorität ist, dass jede schutzsuchende Person eine Unterkunft hat. Diese Eventualplanung tritt nur dann in Kraft, wenn die oberirdische Unterbringung nicht mehr gewährleistet werden kann», ordnet Regierungsrat Andreas Hostettler ein.

Schaffung einer sinnvollen Tagesstruktur

Gerade für Personen, die unterirdisch untergebracht werden, ist eine Tagesstruktur ausserhalb der Unterkunft von grosser Bedeutung. Sollte die Eventualplanung tatsächlich umgesetzt werden müssen, würde der Kanton in Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Akteuren und Organisationen Angebote bereitstellen, um den betroffenen Personen eine sinnvolle Tagesstruktur zu ermöglichen.

50 bis 80 zusätzliche Schülerinnen und Schüler

Im Rahmen der Eventualplanung rechnet der Kanton Zug mit rund 50 bis 80 zusätzlichen Schulkindern. Eine Arbeitsgruppe von Kanton und Gemeinden bereitet sich auf dieses Szenario vor.

Mittel- bis langfristig sind 1000 zusätzliche Unterkunftsplätze notwendig

Für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen ist der Kanton zuständig. Dafür mietet er aktuell in verschiedenen Gemeinden geeignete Gebäude und Wohnungen, teilweise zur Zwischennutzung. So auch das ehemalige Zuger Kantonsspital. Dieser Mietvertrag läuft voraussichtlich per Ende 2026 aus. Mit dem Wegfall dieser grossen Liegenschaft sowie der möglichen Zunahme der Asylgesuche müssen mittel- bis langfristig rund 1000 zusätzliche Unterkunftsplätze geschaffen werden. Zu diesem Zweck führt die Direktion des Innern im Herbst 2023 Gespräche mit allen elf Einwohnergemeinden. Im Fokus stehen dabei wiederum Liegenschaften, welche der Kanton zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen verwenden kann.

Kontakt

Andreas Hostettler

Statthalter, Direktor des Innern
Direktion des Innern

+41 41 782 31 70 andreas.hostettler@zg.ch