Verbot für Einwasserung von Wanderbooten

Um die Zuger Gewässer wirkungsvoll vor einer Ausbreitung der Quaggamuschel zu schützen, hat der Regierungsrat ein Verbot für die Einwasserung von Wanderbooten (Boote ohne ZG-Kontrollschild) in den Zuger- und Ägerisee erlassen.

Formular Einwasserungsbewilligung

Gesuch für die Einwasserung eines im Kanton Zug immatrikulierten Schiffes bei Gewässerwechsel  oder eines auswertigen Schiffes nach § 9bder kantonalen Bootsstationierungsverordnung (BSVO; BGS 753.3).

Das ausgefüllte Formular ist dem Amt für Wald und Wild per Mail einzureichen: info.afw@zg.ch. Das Gesuch wird in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen bearbeitet.

Gesuchsformular Einwasserung