Strafgericht
Als Kollegialgericht mit drei Mitgliedern beurteilt das Strafgericht erstinstanzlich alle Strafsachen, für die nicht eine andere Gerichtsbehörde zuständig ist. Die vier Strafrichter amten zusätzlich als Einzelrichter mit einer Spruchkompetenz bis zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe und als Haftrichter.
| Ziegler Carole, 1967, Fürsprecherin | Präsidentin |
| Dalcher Stephan, 1954, lic. iur. | Vizepräsident |
| Siegwart Marc, 1960, lic. iur. | Strafrichter |
| Anlauf Müller Svea, 1965, Assessorin | Strafrichterin |
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