Navigation
Artikelaktionen

Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht

Für das Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (Art. 319 ff. OR) ist die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht für das gesamte Kantonsgebiet zuständig. Bei Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz (GlG) besteht die Schlichtungsbehörde aus einer vorsitzenden Person und einer paritätischen Vertretung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und des öffentlichen und privaten Bereichs; die Geschlechter müssen paritätisch vertreten sein (vgl. Art. 200 Abs. 2 ZPO).

  
Mitglieder 
Derungs Andreas, lic. iur.Schlichter
Bertschi Urs, lic. iur.Schlichter
  

 
Mitglieder für Streitigkeiten nach Gleichstellungsgesetz (GlG)

Vertretung der Arbeitgeberseite: 
Guntli ThomasGemeinde Baar (öffentliche Hand)
Meienberg MartinaKanton Zug (öffentliche Hand)
Kündig PeterRechtsanwalt (Privatwirtschaft)
Schlumpf HelgaRechtsanwältin (Privatwirtschaft)
 
Vertretung der Arbeitnehmerseite: 
Frei RolandStaatspersonalverband (öffentliche Hand)
Frank DanielaGemeinde Hünenberg (öffentliche Hand)
Gössi AloisAngestelltenvereinigung und Gewerkschaftsbund (Privatwirtschaft)
Gysel BarbaraGewerkschaftsbund (Privatwirtschaft)