Schlichtungsstelle für arbeitsrechtliche Streitigkeiten
Die Schlichtungsstelle behandelt Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag gemäss Art. 319 ff. OR vor der Einleitung des Gerichtsverfahrens.
Forderungen aus Arbeitsvertrag sind zuhanden der Schlichtungsstelle schriftlich bei der Kanzlei des Kantonsgerichts einzureichen; diese wird die Parteien unverzüglich zu einer Schlichtungsverhandlung vorladen. Die beiden Schlichter nehmen ihre Aufgaben jeweils abwechslungsweise in Einerbesetzung wahr. Sie hören die Parteien an und unterbreiten diesen einen Vergleichsvorschlag. Kommt an der Verhandlung ein Vergleich zu Stande, so wird dieser protokolliert und den Parteien mit Verfügung mitgeteilt; diese Verfügung gilt als gerichtlicher Vergleich. Können sich die Parteien nicht einigen, ist die gesuchstellende Partei berechtigt, innert 30 Tagen nach dem gescheiterten Einigungsversuch beim zuständigen Gericht Klage einzureichen. Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist grundsätzlich kostenlos. Wenn der Streitwert CHF 50'000.-- übersteigt, kann die Klage im Einverständnis der Parteien unmittelbar beim Kantonsgerichtspräsidenten anhängig gemacht werden
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| Arbeitsrecht: Muster Gesuch an Schlichtungsstelle - Formular |
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| Arbeitsrecht: Schlichtungsgesuch Informationen - Merkblatt |
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