Unentgeltliche Rechtspflege

Die schweizerische Bundesverfassung garantiert den Zugang zur Justiz für alle. Mittellose Personen haben daher Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, sofern ihr Begehren nicht aussichtslos ist. Hier erfahren Sie mehr zur Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege in den verschiedenen Verfahren.