Arbeitsrecht
Bei einer strittigen Forderung aus einem Arbeitsverhältnis findet zuerst ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle für arbeitsrechtliche Streitigkeiten statt. Kann an der Verhandlung keine Einigung erzielt werden, hat die Gesuchstellerin/der Gesuchsteller die Klage beim Kantonsgericht Zug einzureichen.
