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Jugendgericht

Rechtsbücher für Jugendfälle

Im Verfahren gegen Jugendliche zwischen dem vollendeten 15. und dem vollendeten 18. Altersjahr beurteilt das Jugendgericht alle Strafsachen, die ihm vom Jugendanwalt unterbreitet werden.

Mitglieder
   
Siegwart Marc, 1960, lic. iur. Präsident
Ineichen Binggeli Bernadette, 1958, Hausfrau Jugendrichterin
Ineichen-Müller Priska, 1973, lic. iur. Jugendrichterin

Verhandlungen

Die Verhandlungen vor Jugendgericht sind in der Regel nicht öffentlich (Art. 39 Abs. 2 JStG; § 63ter Abs. 1 StPO).

Wichtige Hinweise

Eingaben, welche per Telefax, E-Mail oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation per E-Mail ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.


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