Betreibungsämter
Für sämtliche Betreibungsverfahren sind die Betreibungsämter zuständig. Sie sind administrativ der Einwohnergemeinde, fachlich der Aufsichtsbehörde (Justizkommission des Obergerichts) unterstellt. Die Tätigkeit der Betreibungsämter richtet sich nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Durchführung von Betreibungen auf Pfändung oder Konkurs, Faust- und Grundpfandbetreibungen, Betreibungen auf Sicherheitsleistung und Wechselbetreibungen
- Vollzug von Pfändungen, Retentionen und Arresten
- Aufnahme von Güterverzeichnissen
- Verwaltung und Verwertung von Grundstücken
- Erstellen von Auszügen aus dem Betreibungsregister
| Bezeichnung | Preis | Merkliste | Warenkorb | Download |
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| Adressen und Öffnungszeiten - Informationsblatt |
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| Betreibungsrechtliches Existenzminimum: Berechnung nach Art. 93 SchKG (gültig ab 01.01.2010) - Richtlinie |
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