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Brennbare Abfälle

Hauskehricht

Pikt Hauskehricht

Brennbare, nicht wiederverwertbare Abfälle, die im Haushalt anfallen, gelten als Hauskehricht. Seine Entsorgung ist gebührenpflichtig. Er wird in Säcken von 17, 35, 60 oder 110 Litern gesammelt oder in Containern mit Erkennungs-Chips zur gewichtsabhängigen Verrechnung. Hauskehricht wird der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) zugeführt. Gewerbe- und Industriebetriebe finden Informationen auf dem Anmeldetalon Container.

Sperrgut

Pikt Sperrgut

Auch hier gilt: Sortieren Sie alle Materialien aus, die wieder verwertet werden können. Brennbare Gegenstände, die zu gross sind für den Kehrichtsack (Möbel, Matratzen, Skis, Teppiche usw), können mit einer Sperrgutvignette versehen der normalen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Pro Gebührenmarke dürfen 25 kg Sperrgut bereitgestellt werden. Das Sperrgut muss soweit wie möglich zerlegt und darf nicht grösser als 1.50 m x 0.50 m x 0.50 m sein. Die Ökihöfe nehmen ebenfalls brennbares Sperrgut entgegen, gegen eine Gebühr von 50 Rappen pro Kilogramm.