Lotteriefonds und Sport-Toto-Fonds
Im Kanton Zug hat nur die Genossenschaft SWISSLOS die Bewilligung, Grosslotterien und Sportwetten durchzuführen. Der Anteil des Kantons Zug am Reingewinn von SWISSLOS fliesst zu 75% in den Fonds für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke (Lotteriefonds) und zu 25% in den Sport-Toto-Fonds.
Unterstütze Projekte werden öffentlich aufgeführt.
