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Lotteriefonds und Sport-Toto-Fonds

Im Kanton Zug hat nur die Genossenschaft SWISSLOS die Bewilligung, Grosslotterien und Sportwetten durchzuführen. Der Anteil des Kantons Zug am Reingewinn von SWISSLOS fliesst zu 75% in den Fonds für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke (Lotteriefonds) und zu 25% in den Sport-Toto-Fonds.

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