Förderbeiträge
Der Zuger Regierungsrat kann Beiträge an kantonal tätige Institutionen und Gruppen gewähren, die Kinder- und Jugendprobleme zu lösen suchen oder Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen.
Im ausserschulischen Bereich kann der Kanton Zug Projekte für Kinder und Jugendliche unterstützen in der Integrationsförderung, Sportförderung, Kulturförderung, Jugendförderung und Gesundheitförderung. Unterstützungsbeiträge für ein gleiches Projekt können nicht gleichzeitig von zwei verschiedenen Direktionen ausgerichtet werden.
Der grösste Teil dieser Unterstützungsbeiträge stammt aus dem Reingewinn der Genossenschaft Swisslos.Der Kanton Zug erhält jedes Jahr grosse Beträge aus dem Reingewinn von SWISSLOS, welche zu 75% in den Fonds für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke (Lotteriefonds) und zu 25% in den Sport-Toto-Fonds fliessen.
Neben finanzieller Unterstützung bieten einige kantonale Förderstellen auch fachliche Beratung an.
-Adressen von kantonalen und privaten Förderstellen und Stiftungen
-Personelle Zusammensetzung von kantonalen Behörden, Gremien und Kommissionen
