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Aktuelle Kinder- und Jugendpolitik des Bundes

Für die zukünftige Kinder- und Jugendpolitik bildet der am 27. August 2008 verabschiedete Bericht „Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“. Die Schweizer Bundesregierung hat darin Kinder- und Jugendpolitik als eine Politik des Schutzes, der Förderung und der Mitwirkung definiert.
Sie will angesichts von neuen Bedürfnissen der sich wandelnden Gesellschaft, das Engagement des Bundes in verschiedenen Bereichen ausbauen: im Kinder- und Jugendschutz, in der Kinder- und Jugendförderung und in der Beteiligung von Jugendlichen am politischen Leben. Gleichzeitig soll der vorwiegend föderalistische Rahmen der Kinder- und Jugendpolitik gewahrt bleiben.

Die Massnahmen:

  • Totalrevision des Bundesgesetzes über die ausserschulische Jugendarbeit (Förderung und Mitwirkung): Botschaft des Bundesrates ging am 17.9.2010 ans Parlament. Der Nationalrat hat am 17. Juni 2011 das Kinder- und Jugendförderungsgesetz mit 109 zu 55 Stimmen als Zweitrat gutgeheissen . 
    Der Bund wird unter anderem zeitlich befristete Anschubfinanzierung für den Aufbau und die konzeptionelle Weiterentwicklung von kinder- und jugendpolitischen Massnahmen zugunsten der Kantone leisten, welche dies wünschen, sowie kantonale und kommunale Modellvorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung unterstützen. Nach Inkrafttreten der Vorlage (voraussichtlich 2013) setzt der Bund über einen Zeitraum von drei Jahren jährlich 10,3 Millionen Franken für die Kinder- und Jugendförderung ein (heute rund 6,95 Millionen Franken). Nach weiteren vier Jahren wird der Betrag mit dem Auslaufen der Unterstützung kantonaler Programme kontinuierlich abnehmen, und ab dem Jahr 2022 wird er 8,4 Millionen Franken betragen.
     

 

  • Massnahmen im Bereich Kinder- und Jugendschutz: Am 11. Juni 2010, ein Jahr nach der Verabschiedung seines Berichts «Jugend und Gewalt» gibt der Bundesrat grünes Licht für zwei Programme auf gesamtschweizerischer Ebene: Das erste hat zum Ziel, die Prävention effizienter zu machen (Präventionsprogramm Jugend und Gewalt), das zweite hat zum Zweck, die Jugendlichen beim Umgang mit Medien zu schützen (Nationales Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen). Der Bundesbeitrag für die beiden Programme beläuft sich auf insgesamt 8,65 Mio. Franken für eine Laufzeit von fünf Jahren, mit Beginn 2011. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte verabschiedet. Für 2011 ist eine Strategie für bessere Vernetzung der schweizweiten Koordination beim Kinderschutz geplant.