Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ)
Die EKKJ wurde 1978 vom Bundesrat als ausserparlamentarische Kommission eingesetzt.
Sie hat den Auftrag, die Entwicklung der Situation der Jugendlichen in der Gesellschaft zu beobachten und zu analysieren und Vorschläge zu formulieren, welche die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen aufnehmen.
Weiter prüft sie die Auswirkungen wichtiger gesetzlicher Regelungen auf die Jugendlichen.
