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Totalrevision Alkoholgesetz

Der Bundesrat hat am 20.10.2010 die Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes eröffnet. Er legt Entwürfe für zwei neue Gesetze vor: ein Spirituosensteuergesetz und ein Alkoholgesetz. Das Alkoholgesetz aus dem Jahr 1932 gehört zu den ältesten Bundesgesetzen. Es wird trotz mehrerer Teilrevisionen den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Realitäten nicht mehr gerecht. Mit einem Spirituosensteuergesetz und dem Verzicht auf drei Bundesmonopole legt der Bundesrat den Grundstein für eine Liberalisierung des Ethanolmarktes sowie eine Vereinfachung des Steuer- und des Kontrollsystems. Der Entwurf für ein Alkoholgesetz unterstellt den Handel für alle alkoholischen Getränke weitgehend einheitlichen Bestimmungen, welche den Jugendschutz verfolgen. Das schafft die Voraussetzung für eine kohärente Alkoholpolitik.
Eine Totalrevision ermöglicht einen Paradigmenwechsel in der Alkoholpolitik des Bundes. Durch die Schaffung zweier neuer Gesetze lassen sich zudem steuerliche und gesundheitspolitische Interessen des Bundes trennen.

Der Regierungsrat des Kantons Zug beantragt , dass u.a. ein wirksameres Werbeverbot, das den Erkenntnissen der Forschung und dem Ziel des Ju­gendschutzes entspricht, eine konsequente Gleichbehandlung von Spirituosen und übrigen alkoholischen Getränken, ein generelles Verkaufsverbot über Automaten, ein Abgabever­bot an offensichtlich alkoholisierte Personen, ein zeitlich beschränktes Verkaufsverbot im Detailhandel zwischen 22 und 7 Uhr, die Prüfung einer ergänzenden Lenkungsabgabe zur Bewältigung der durch problematischen Alkohol­konsum verursachten sozialen Kosten so­wie die Schaffung rechtlicher Grundlagen, wonach die Kantone und Gemeinden ereignis­bezogene und damit sowohl örtlich als auch zeitlich begrenzte alkoholfreie Zonen bzw. Al­koholverkaufsverbote verfügen können (Medienmitteilung vom 20.10.2010).