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Weitere Ziele

Voraussetzung zur Zielerreichung 
Selbständiges Wohnen und einer geregelten Beschäftigung nachgehen setzt Folgendes voraus, was gleichzeitig als Ziel bezeichnet werden kann:

Genügend innere Stabilität, dass vorübergehende Krisensituationen keine massgeblichen Verluste von aufgebauten Kompetenzen im sozialen Umfeld, im Wohnen und im Arbeitsbereich nach sich ziehen;

Kontrollfähigkeit des Suchtmittelkonsums, so dass die sozialen und beruflichen Verpflichtungen erfüllt werden können.

Vorgehensweise
Die Zwischenziele sind individuell und werden gemeinsam definiert. Im Sinne der  Transparenz werden sie den zuweisenden Wohngemeinden anlässlich von Standortbestimmungen kommuniziert.