Aufnahme und Aufenthalt
Aufnahmebedingungen
- Bestehende Suchtmittelabhängigkeit
- Mindestalter 18 Jahre
- Kostengutsprache für den Aufenthalt
- Kostenregelung für den Lebensunterhalt
- Regelung der interinstitutionellen Zusammenarbeit
- Zielvereinbarung mit den einweisenden Stellen und der Klientin oder dem Klienten
- Gültige Haftpflichtversicherung
- U.U. psychiatrische Abklärung durch den Facharzt für Suchtfragen des Kantons Zug
Ausserkantonale
Es werden auch Personen aufgenommen, die ausserkantonalen Wohnsitz haben.
Eintrittsverfahren
Der Eintritt ins ins Lüssihaus kann niederschwellig erfolgen, d.h. kurzfristig, unbürokratisch und vor dem Vorliegen der Vereinbarungen.
Aufenthalt
Die Aufenthaltsdauer erfolgt in Absprache mit dem Kostenträger bzw. der Kostenträgerin und dem Klienten bzw. der Klientin. Sie hängt von der individuellen Lebenssituation sowie von Lernprozessen und Fortschritten ab.
Time-out und Ausschluss
Wiederholte Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung, Gewaltandrohungen oder auch Weigerung, an den gemeinsam definierten Zielen zu arbeiten, können in Absprache mit der zuweisenden Stelle zu einem Time-out und im schlimmsten Fall zu einem Ausschluss führen.
