Aufnahmebedingungen
Allgemein
- Wohnhaft im Kanton Zug oder im Kanton Schwyz
- Mindestalter bei Eintritt 18 Jahre
Speziell für die Heroin gestützte Behandlung
- Indikation als bestmögliche Behandlungsform
- Heroinabhängigkeit seit mindestens zwei Jahren
- Mindestens zwei gescheiterte ambulante od. stationäre Behandlungsversuche
- Defizite im medizinischen, psychischen oder sozialen Bereich
Speziell für die Methadon gestützte Behandlung
- Indikation als bestmögliche Behandlungsform
- Heroin- und/oder Methadonabhängigkeit seit mindestens einem Jahr
- Notwendigkeit einer engmaschigen Behandlungsstruktur
Ambulante Massnahme
Es werden auch Patientinnen und Patienten mit einer ambulanten gerichtlichen Massnahme in die Substitutionsbehandlungen aufgenommen.
