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Aufnahmebedingungen


Allgemein
- Wohnhaft im Kanton Zug oder im Kanton Schwyz
- Mindestalter bei Eintritt 18 Jahre


 

 

Speziell für die Heroin gestützte Behandlung
- Indikation als bestmögliche Behandlungsform
- Heroinabhängigkeit seit mindestens zwei Jahren
- Mindestens zwei gescheiterte ambulante od. stationäre Behandlungsversuche
- Defizite im medizinischen, psychischen oder sozialen Bereich 

Speziell für die Methadon gestützte Behandlung
- Indikation als bestmögliche Behandlungsform
- Heroin- und/oder Methadonabhängigkeit seit mindestens einem Jahr
- Notwendigkeit einer engmaschigen Behandlungsstruktur 
 
Ambulante Massnahme
Es werden auch Patientinnen und Patienten mit einer ambulanten gerichtlichen Massnahme in die Substitutionsbehandlungen aufgenommen.