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Starthilfen Landwirtschaft

Die Starthilfe ist ein zinsloser, amortisationspflichtiger Kredit, der Junglandwirten im Sinne von Risikokapital gewährt wird.

Starthilfe für Haupterwerbsbetriebe, abgestuft nach Standardarbeitskräften (SAK)
  
1.20 - 1.99 SAKFr. 120'000.-
2.00 - 2.79 SAKFr. 150'000.-
über   2.80 SAKFr. 180'000.-

 

Nebenerwerbsbetriebe erhalten keine Starthilfe. 
 
Die Starthilfe wird einmalig ausgerichtet an Junglandwirte und Junglandwirtinnen

  • mit abgeschlossener landwirtschaftlicher Ausbildung,
  • bis zum Alter von 35 Jahren,
  • bei erstmaliger Übernahme der Betriebsführung auf eigene Rechnung und Gefahr, entweder als Pächter oder als Eigentümer, 
     

wenn

  • ihr Betrieb den ökologischen Leistungsausweis erfüllt,
  • Einkommen und Vermögen der Verordnung entsprechen,
  • die Tragbarkeit ausgewiesen werden kann. 

 

Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Landwirtschaft sowie die Merkblätter Investitionskredite Berggebiet / Talgebiet.