Starthilfen Landwirtschaft
Die Starthilfe ist ein zinsloser, amortisationspflichtiger Kredit, der Junglandwirten im Sinne von Risikokapital gewährt wird.
| 1.20 - 1.99 SAK | Fr. 120'000.- |
| 2.00 - 2.79 SAK | Fr. 150'000.- |
| über 2.80 SAK | Fr. 180'000.- |
Nebenerwerbsbetriebe erhalten keine Starthilfe.
Die Starthilfe wird einmalig ausgerichtet an Junglandwirte und Junglandwirtinnen
- mit abgeschlossener landwirtschaftlicher Ausbildung,
- bis zum Alter von 35 Jahren,
- bei erstmaliger Übernahme der Betriebsführung auf eigene Rechnung und Gefahr, entweder als Pächter oder als Eigentümer,
wenn
- ihr Betrieb den ökologischen Leistungsausweis erfüllt,
- Einkommen und Vermögen der Verordnung entsprechen,
- die Tragbarkeit ausgewiesen werden kann.
Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Landwirtschaft sowie die Merkblätter Investitionskredite Berggebiet / Talgebiet.
