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Beiträge à fonds perdu Landwirtschaft

An Haupterwerbsbetriebe und Betriebs-gemeinschaften in der Hügelzone, im Berg- und im Sömmerungsgebiet werden à fond perdu Beiträge nach pauschalen Ansätzen ausgerichtet im Rahmen von einzel-betrieblichen sowie von gemeinschaftlichen Massnahmen. 

 

 


Einzelbetriebliche Massnahmen:

  • für den Neubau, den Umbau und die Sanierung von Ökonomie- und Alpgebäuden für raufutterverzehrende Tiere,
  • für den Kauf von bestehenden Ökonomie- und Alpgebäuden von Dritten anstelle von baulichen Massnahmen; 

 

Gemeinschaftliche Massnahmen:

  • für Bodenverbesserungen wie Meliorationen und Wegerschliessungen,
  • für gemeinschaftliche Bauten und Einrichtungen für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Berg- und Sömmerungsgebiet, 


wenn die Eintretensbedingungen nach der Strukturverbesserungverordnung erfüllt sind (siehe Merkblatt Beiträge und Investitionskredite).
 
Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Landwirtschaft.