Navigation
Artikelaktionen

Freigabe Streptomycin 2012

2012: Freigabe Streptomycinbehandlung für blühende Kernobstkulturen

Die von MeteoSchweiz prognostizierten Höchstwerte betragen bis Sonntag zwischen 25°C
bis 27°C. Mit den prognostizierten Temperaturhöchst werten wird das Erregerinfektionspotenzial (EIP) in Lagen ohne Föhneinfluss bis Samstagabend 28. April auf über 110 Stundengrad, in Lagen mit Föhneinfluss auf 140 Stundengrad ansteigen und den kritischen Wert von 110 Stundengrad weit überschreiten und somit ist mit Feuerbrand-Blüteninfektionen zu rechnen.

Der Einsatz von Streptomycin in blühenden Kernobstkulturen wird für eine erste Behand-lung freigegeben ab Freitagabend 27. April 2012 bis Sonntagmorgen 29. April 2012. Einsatz: nach 20.00 Uhr und vor 07.00 Uhr bei eingestelltem Bienenflug.

Es gelten die Bestimmungen der Allgemeinverfügung.

Spezielle Hinweise:

  • Conférence und Williams sind je nach Lage in der Vollblüte bis abgehenden Blüte, Kaiser Alexander in der Vollblüte. Birnenkulturen mit vielen offenen Blüten eher Freitagabend behandeln.
  • Kernobstsorten, die heute noch nicht aufgeblüht sind, nicht behandeln. Unbedingt
    Blühbeginn notieren.
  • Lagen mit Föhneinfluss: Kernobstsorten in voller- bis abgehender Blüte eher Freitagabend behandeln. Kernobstsorten, welche am Donnerstag weniger als 10 % offene Blüten aufwiesen, eher am Samstagabend 28. April behandeln.
  • Lagen ohne Föhneinfluss: Bei Kernobstsorten. welche am Donnerstag weniger als 10
    % offenen Blüten aufwiesen, eher am Samstagabend 28. April behandeln.
  • Kernobstsorten mit weniger als 10 % offener Blüte dato heute, eine Behandlung mit
    BlossenProtect oder Serenade bis spätestens heute Abenddurchführen.
  • Wo am Freitagabend Streptomycin eingesetzt wurde, ist die 2. Behandlung vermutlich Sonntagabend notwendig. Deshalb werde ich am Sonntag, 29. April bis spätestens 13.00 Uhr über eine allfällige Freigabe für die 2. Behandlung orientieren.
  • Wir möchten darauf Hinweise, dass zuerst das alte Streptomycin (Restmengen der letzten Jahre) aufgebracht wird.
  • Die Behandlung darf erst bei eingestelltem Bienenflug ausgeführt werden. Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass bei hohen Abendtemperaturen die Behandlung erst beim Eindunkeln ausgeführt werden darf.
  • Die Abstandsauflagen müssen unbedingt eingehalten werden.
  • Wir appellieren an die Eigenverantwortung der Obstbauern; dort wo eine Behandlung
    ausgeführt wird, steht nur noch eine Behandlung zur Verfügung.
    Achtung: An Tagen mit hohem Infektionsrisiko (HT-, HW-, I) dürfen ausser Streptomycinbehand-lungen keine weiteren Pflanzenschutzmassnahem ausgeführt bzw. müssen verschoben
    werden. Der Wassereintrag kann an solchen Tagen eine Infektionsperiode auslösen.

Wichtig:
Die behandelten Flächen und der Zeitpunkt der Behandlung sind sofort zu melden an Louis Suter, KZO Zug, LBBZ Schluechthof, 6330 Cham, Tel. 079 652 18 20 / louis.suter@zg.ch

Für weitere Informationen:
Louis Suter, KZO Zug, LBBZ Schluechthof, 6330 Cham, louis.suter@zg.ch / 079 752 18 20