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Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN

Der Bezug von Direktzahlungen ist an spezifische ökologische Auflagen gebunden, die unter den Begriff "Ökologischer Leistungsnachweis" (ÖLN) fallen. Rechtsgrundlage bilden die Artikel 5 bis 16 sowie der Anhang der Direktzahlungsverordnung (DZV).

 

 


Die Anforderungen des ÖLN umfassen insbesondere:

  • Tiergerechte Haltung der Nutztiere
  • Ausgeglichene Nährstoffbilanz
  • Angemessener Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen
  • Geregelte Fruchtfolge
  • Geeigneter Bodenschutz
  • Auswahl und gezielte Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln


Die detaillierten Anforderungen sind in den Richtlinien für den ökologischen Leistungsnachweis definiert.