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Beiträge des Kantons

Die Beiträge des Bundes werden im Kanton Zug durch kantonale Hangbeiträge und zusätzliche Beiträge für Pflegeleistungen von Naturschutzflächen und Hochstamm-Feldobstbäumen ergänzt. Die letzten zwei Massnahmen stützen sich auf das kantonale Gesetz für Natur und Landschaft und liegen in der Zuständigkeit der Baudirektion (Amt für Raumplanung).

Kantonale Hangbeiträge

Für Flächen mit einer Hangneigung von über 18 % werden Beiträge ausgerichtet. Im Gegensatz zum Hangbeitrag des Bundes werden die kantonalen Beiträge auch für Hangflächen im Talgebiet und für Dauerweiden ausgerichtet (seit 2001). 

Beitragsansätze:
Kultur Zone Fr./ha und Jahr
Wiese/Streue 22 - 51 180.-
Dauerweide 22 - 51 30.-
Wiese/Streue 52 250.-
Dauerweide 52 50.-