Geografisches Informationssystem GIS
Ein GIS ist eine Art modernes Puzzle. Als Grundlage dient die amtliche Vermessung. Weitere Themenbereiche kommen variabel hinzu und werden wie Folien aufeinander gestapelt. So sind die Daten auf verschiedenen Ebenen abgelegt, welche beliebig ein- und ausgeschaltet werden können, um ein Thema darzustellen.
Im Landwirtschaftsamt werden folgende Daten mit dem GIS bearbeitet:
Bewirtschafter-Teilflächen
Das Grundbuchparzellennetz wurde mit den Korporationsgrenzen und den Bewirtschafterparzellen ergänzt. Die so entstandenen Teilflächen können eindeutig einem Bewirtschafter zugeordnet werden. Die Teilflächen sind laufend in Bearbeitung, da jedes Jahr bei ganzen Parzellen oder bei Teilen davon der Bewirtschafter wechselt oder Parzellen zu Bauland werden. Durch räumliche Verschnitte der Teilflächen mit der Bodenbedeckung der amtlichen Vermessung wird die landwirtschaftliche Nutzfläche jeder Teilfläche berechnet.
Ökologische Ausgleichsflächen
Gemäss Direktzahlungsverordnung DZV müssen die ökologischen Ausgleichsflächen bezüglich Ausdehnung und Lage genau bekannt sein. Mittels Felderhebung, Luftbildauswertung und Planversand an die Bauern erfasst deshalb das Landwirtschaftsamt die ökologischen Ausgleichsflächen und führt sie im GIS laufend nach.
Hang- und Steillagen
Die Bauern erhalten für ihr Land, das in Hang- (18-35% Neigung) und Steillagen (über 35% Neigung) liegt, spezielle Beiträge. Im GIS des Landwirtschaftsamtes werden die Bewirtschafter-Teilflächen mit dem digitalen Geländemodell des Vermessungsamtes verschnitten. So können die Flächen in Hang- und Steillagen genau berechnet werden.
Betriebsplan
Im Frühjahr und Sommer 2002 hat erstmals jeder landwirtschaftliche Betrieb des Kantons Zug als ein Resultat des GIS einen Betriebsplan erhalten. Pro Betrieb sind die jeweils bewirtschafteten Parzellen und Teilflächen speziell eingefärbt, ebenfalls mit gedruckt werden die ökologischen Ausgleichsflächen und die Naturschutzgebiete.
Die Betriebspläne dienen dem Landwirtschaftsamt dazu, die Datenbank-Einträge zu überprüfen, allfällige Lücken und Unstimmigkeiten zu bereinigen. Den Bauern andererseits dient der Betriebsplan zur internen Kontrolle und zur Betriebsplanung. Auch bei der Kontrolle der Einhaltung der Direktzahlungs- oder Labelbedingungen ist der Betriebsplan vorzuweisen.
Hier können Landwirte einen aktuellen Betriebsplan anfordern.
