Verfahren Bäuerliches Bodenrecht
Das Landwirtschaftsamt des Kantons Zug, als Vollzugsbehörde des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht
...stellt fest:
- ob ein Grundstück den Bestimmungen des bäuerlichen Bodenrechtes unterliegt,
- ob ein bestimmter Grundbesitz ein landwirtschaftliches Gewerbe bildet,
- ob ein Grundstück den Bestimmungen des Realteilungs- und Zerstückelungsverbotes unterliegt,
- ob der Erwerb eines Grundstückes oder Gewerbes bewilligungspflichtig ist.
Welches für ein bestimmtes Grundstück zu einem bestimmten Zeitpunkt ein nicht übersetzter Erwerbspreis ist, - ob ein Grundstück der Belastungsgrenze unterliegt und ob diese aktuell und eingehalten ist.
...bewilligt:
- Ausnahmen vom Realteilungs- und Zerstückelungsverbot (Grundstückmutationen, z.B. Abparzellierung von eingezontem Bauland),
- den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben,
- die Errichtung und Wiederbelehnung von Grundpfandrechten,
- die Umwandlung von Grundpfandverschreibungen in andere Grundpfandrechte.
