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Verfahren Bäuerliches Bodenrecht

Das Landwirtschaftsamt des Kantons Zug, als Vollzugsbehörde des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht

...stellt fest:

  • ob ein Grundstück den Bestimmungen des bäuerlichen Bodenrechtes unterliegt,
  • ob ein bestimmter Grundbesitz ein landwirtschaftliches Gewerbe bildet,
  • ob ein Grundstück den Bestimmungen des Realteilungs- und Zerstückelungsverbotes unterliegt,
  • ob der Erwerb eines Grundstückes oder Gewerbes bewilligungspflichtig ist.
    Welches für ein bestimmtes Grundstück zu einem bestimmten Zeitpunkt ein nicht übersetzter Erwerbspreis ist,
  • ob ein Grundstück der Belastungsgrenze unterliegt und ob diese aktuell und eingehalten ist.


...bewilligt:

  • Ausnahmen vom Realteilungs- und Zerstückelungsverbot (Grundstückmutationen, z.B. Abparzellierung von eingezontem Bauland),
  • den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben,
  • die Errichtung und Wiederbelehnung von Grundpfandrechten,
  • die Umwandlung von Grundpfandverschreibungen in andere Grundpfandrechte.