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Zug agiert international 

Die Erwerbstätigkeit von ausländischen Staatsangehörigen ohne Niederlassungsbewilligung C bedarf einer Bewilligung oder ist in bestimmten Fällen zumindest der zuständigen Behörde zu melden. Die notwendigen Informationen entnehmen Sie bitte den Webseiten des Amts für Migration des Kantons Zug.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Broschüre "zug : doing business." der Kontaktstelle Wirtschaft Zug.

 

Kontakt für EU/EFTA-Staatsangehörige:

Amt für Migration AfM
Aabachstrasse 1
6301 Zug
Tel. 041 728 50 71
info.afm@zg.ch


Kontakt für EU-2 (Bulgarien und Rumänien) und Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige:

Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA
Aabachstrasse 5
6301 Zug
Tel. 041 728 55 25
info.awa@zg.ch