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Konkursamtliches Verfahren

Verfahrensarten 

Es gibt verschiedene Arten der Erledigung des Konkursverfahrens. Die Auswahl der richtigen Verfahrensart obliegt der Konkursverwaltung bzw. dem zuständigen Gericht. Die Verwaltung prüft, ob einfache Verhältnisse vorliegen und ob die mutmasslich entstehenden Kosten gedeckt werden können. Je nachdem führt es:

• das ordentliche Verfahren durch,

oder beantragt dem zuständigen Gericht:

• das summarische Verfahren, oder
• die Einstellung mangels Aktiven
   welche in der Folge auf Gläubigerantrag zur Spezialliquidation gemäss
   Artikel 230a SchKG führen kann


In eher seltenen Fällen kommt es zum Konkurswiderruf oder es wird aus dem laufenden Konkurs heraus ein Nachlassverfahren eingeleitet.

Die Beschwerde gegen die Konkurseröffnung ist keine Verfahrensart sondern vielmehr der Antrag auf Aufhebung des Konkurses.

Einen Überblick über den Ablauf der verschiedenen Verfahren erhalten Sie aus dem Ablaufschema.