Handelsregisteramt
Das Handelsregister wurde 1883 gesamtschweizerisch eingeführt und bezweckt die Publizität geschäftsrelevanter Vorgänge von Unternehmen.
Das Register ist eine öffentliche Datenbank, die staatlich geführt wird.
Während längerer Zeit haben wir die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz im Kanton Zug auf die Pflicht aufmerksam gemacht, entweder eine bei der Revisionsaufsichtsbehörde registrierte Revisionsstelle oder den Verzicht auf eine eingeschränkte Revision im Handelsregister eintragen zu lassen. Jene Gesellschaften, welche diese Anmeldung bis heute nicht vorgenommen haben, werden nun an den Richter verwiesen. Dabei wird beim Kantonsgericht Zug beantragt, gestützt auf Art 731b OR die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen oder die Gesellschaft aufzulösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen.
Für die notwendigen Anmeldungen sind auf unserer Homepage entsprechende Merkblätter und Formulare abrufbar.
Zumindest folgende Belege müssen eingereicht werden:
- Anmeldung
- Protokoll der Gesellschafterversammlung
- Erklärung zum Verzicht auf eine eingeschränkte Revision gemäss Art. 62 HRegV ab Jahresrechnung 2008 ff.
- Bilanzen und Erfolgsrechnungen der letzten zwei Jahre