Navigation
Artikelaktionen

Abklärung durch das Grundbuch- und Vermessungsamt

Das Grundbuch- und Vermessungsamt klärt ab, ob ein Verfahren auf Feststellung der Nichtbewilligungspflicht eingeleitet wird. Beiliegender Fragebogen ist beim Erwerb von Erwerb von Wohneigentum und/oder Bauland zu Wohnzwecken zusammen mit dem Rechtgeschäft dem Grundbuch- und Vermessungsamt Zug einzureichen. Es klärt anhand dieser Angaben ab, ob die Feststellung der Nichtbewilligungspflicht notwendig ist.