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Erwerb von Grundstücken "Lex Koller"

Landschaft mit Wiesen und Häusern, Luftaufnahme

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland "Lex Koller" regelt, inwieweit Personen mit Wohnsitz im Ausland Grundstücke in der Schweiz erwerben dürfen.

Wir vollziehen dieses Gesetz und stehen Ihnen für Auskünfte zur Verfügung.

Ausgangslage

Ausländerinnen und Ausländer sowie ausländisch beherrschte Unternehmen dürfen für Betriebszwecke und für eigene Wohnzwecke in der Schweiz Grundstücke erwerben.

EU-Ausländerinnen und Ausländer sind im Rahmen der seit dem 1. Juni 2002 geltenden Bilateralen Verträge mit der EU bevorzugt.

In jedem Fall unzulässig sind Grundstückerwerbe als reine Kapitalanlage. Im Kanton Zug können auch keine Ferien- und Zweitwohnungen erworben werden.