Navigation
Artikelaktionen

Kosten

Schulgeld
Lernende, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zug, in einem Zentralschweizer Kanton oder in den Kantonen Aargau, Basel, Solothurn und Bern haben, entrichten kein Schulgeld.

Zwischen der Berufsschule für Gesundheits- und Krankenpflege Zug und den oben genannten Kantonen besteht eine Vereinbarung betreffend Kostenbeteiligung für Auszubildende, die aus diesen Kantonen stammen. 

Zu beachten gilt es Folgendes:

Ab 1.1.1999 ist der rechtliche Wohnsitz zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns ausschlaggebend für die Inanspruchnahme obengenannter Leistung.

Das heisst, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Zusage für einen Ausbildungsplatz und dem eigentlichen Ausbildungsbeginn der rechtliche Wohnsitz in einen Kanton ausserhalb der Zentralschweiz oder oben genannten Kantonen verlegt wird, entfällt der Anspruch. Die/der Auszubildende müsste dann ein Schulgeld bezahlen in der Höhe des ausfallenden Kantonsbeitrags.

Schulmaterial / Reisespesen
Auslagen für Schulmaterialien und Reisespesen gehen zu Lasten der Lernenden.

Fehler
Beim Anzeigen des Portlets ist es zu einem Fehler gekommen.