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Versicherungen im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit

Wie bin ich versichert?

Seit dem 1. Januar 1996 sind Arbeitslose bei der Suva obligatorisch gegen Unfälle versichert. Die Arbeitslosenkasse zieht die Prämie für die Unfallversicherung direkt von der Arbeitslosenentschädigung ab und entrichtet diese der Suva.

Der Versicherungsschutz endet 30 Tage nach dem Tag, an dem der Arbeitslose letztmals die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erfüllt hat.