Beitragspflicht bei der Arbeitslosenversicherung (Broschüre Seite 5)
Obligatorische Schulzeit zurückgelegt, Mindestalter für die AHV-Beitragspflicht noch nicht erreicht
Einverständnis mit der wetterbedingten Einstellung der Arbeit
Kontrollierbarkeit des Arbeitsausfalls bzw. der Arbeitszeit, uhrzeitliche Zeiterfassung (z.B. Stempelkarte)
nicht finanziell am Betrieb beteiligt oder Mitglied eines obersten Entscheidungsgremiums mit massgeblichem Einfluss sowie deren mitarbeitende Ehegatten