Mutterschaftsbeiträge
Weshalb Mutterschaftsbeiträge?
Gestützt auf das Gesetz über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge (MB) vom 1. September 1988 gewährt der Kanton Zug Frauen bei Mutterschaft während einer bestimmten Zeit Beiträge, sofern sie diese Hilfe benötigen.
Geschaffen wurde dieses Gesetz, um finanzschwachen Frauen zu ermöglichen, ein Jahr bei ihrem Neugeborenen zu Hause bleiben zu können.
Thema
- Ab welchem Zeitpunkt bin ich bezugsberechtigt?
- Höhe und die Dauer der Mutterschaftsbeiträge
- Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge?
- Wie stelle ich Antrag?
- Wie wird das anrechenbare Einkommen berechnet?
- Wie wird der Lebensbedarf berechnet?
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| Informationsblatt Mutterschaftsbeiträge - Merkblatt |
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