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Einstellung der Arbeitslosenhilfe

Einstellung der Arbeitslosenhilfe

Die Einstellung der Leistungen der Kantonale Arbeitslosenhilfe richtet sich nach den Bestimmungen der Schweizerischen Arbeitslosenversicherung.

Bei nachgewiesenem Fehlverhalten stellt die Arbeitslosenkasse, respektive die zuständige Amtsstelle den/die Bezüger/in je nach Grad seines/ihres Verhaltens für 1–25 Tage in der Anspruchsberechtigung ein.