Navigation
Artikelaktionen

Zwischenverdienst

Zwischenverdienst

Als Zwischenverdienst gilt jedes realisierte oder nicht realisierte Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, das eine versicherte Person zur Vermeidung oder Verringerung der Arbeitslosigkeit während einer Kontrollperiode erzielt. Die Versicherung entschädigt entsprechend dem Taggeldansatz die Differenz zwischen versichertem Verdienst und dem effektiv erzielten Einkommen (Art. 24 AVIG).

Die Pflicht zur Annahme eines Zwischenverdienstes bringt nicht nur finanzielle Vorteile. Sie erwerben sich damit auch neue Beitragszeiten für eine allfällige spätere Arbeitslosigkeit und vermeiden eine Einstellung in der Anspruchsberechtigung. Bei der Festsetzung des neuen versicherten Verdienstes werden die Kompensationszahlungen der Arbeitslosenversicherung zusätzlich zum Zwischenverdienst mitberücksichtigt.

Ausserdem bietet sich damit die Gelegenheit, weitere berufliche Erfahrungen zu sammeln sowie interessante Kontakte zu knüpfen. Es ist zudem leichter, aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus eine neue Stelle zu finden.