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Wie lange kann ich Taggeld beziehen?

Wie lange kann ich Taggeld beziehen?

Wer in den letzten zwei Jahren vor der Anmeldung während mindestens zwölf Monaten als Arbeitnehmer tätig war oder sich auf einen Befreiungsgrund (Art. 14 AVIG) berufen kann, hat Anspruch auf höchstens folgende Anzahl Taggelder:

  • 400 Taggelder beim Nachweis von mindestens 12 Beitragsmonaten,
  • 520 Taggelder, wenn mindestens 18 Beitragsmonate nachgewiesen und das 55. Altersjahr zurückgelegt wurden,
  • 120 zusätzliche Taggelder, wenn er eine Rente der Invalidenversicherung oder der allgemeinen Unfallversicherung bezieht oder eine solche Rente beantragt hat und der Antrag nicht aussichtslos erscheint, sowie eine Beitragszeit von mindestens 18 Monaten nachweisen kann,
  • 120 zusätzliche Taggelder, wenn er innerhalb der letzten 4 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters arbeitslos geworden ist.

Keine Auszahlung erfolgt, wenn wegen Vernachlässigung der Pflichten Einstelltage verfügt werden.