Familienzulagen
Familienzulagen
Der Versicherte erhält einen Zuschlag, der den auf den auf den Tag umgerechneten gesetzlichen Kinderzulagen und Ausbildungszulagen entspricht, auf die er Anspruch hätte, wenn er in einem Arbeitsverhältnis stünde.
Der Zugschlag für diese Kinder- und Ausbildungszulagen richtet sich nach dem Familienzulagengesetz des Kantons, in dem der Versicherte wohnt.
