Wohnraumförderung
Der Kanton fördert im Rahmen des Kantonalen Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) den Bau, die Erneuerung, den Erwerb und den Erhalt von preisgünstigem, auch altersgerechtem Wohnraum insbesondere für Familien, Haushalte mit geringem Einkommen, Menschen mit Behinderungen sowie bedürftige Betagte. Der Kanton geht davon aus, dass zahlreiche Bauträger für die Erstellung von Mietwohnungen nur über bescheidene Eigenmittel verfügen und die Mieten über den finanziellen Mitteln vieler Haushalte liegen.