Ist ein Anfangsmietzinsformular im Kanton Zug zwingend vorgeschrieben?
Ja, da dieses gemäss § 10 des Einführungsgesetzes OR bei Wohnungsmangel obligatorisch ist. Wohnungsmangel liegt vor, sofern der Leerwohnungsbestand unter 1,5% liegt. Zur Zeit wird dieser Wert deutlich unterschritten.