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Schlichtungsbehörde in Mietsachen

Schlichtungsbehörde in Mietsachen

Schlichtungsbehörde in Mietsachen

Die kantonale Schlichtungsbehörde in Mietsachen ist zuständig für alle mietrechtlichen Angelegenheiten im Kanton Zug. (Art. 274a OR , §3 und §4 Einführungsgesetz (EG) über die Behörden und das Verfahren in Mietsachen) Sie versucht, in Streitfällen eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Sie fällt die nach dem Gesetz erforderlichen Entscheide: Hinterlegung des Mietzinses, Anfechtung der Kündigung und Mieterstreckung (Art. 259i und Art. 273 Abs. 4 OR). Sie überweist die Begehren des Mieters an die zuständige Behörde, wenn ein Ausweisungsverfahren hängig ist. Sie amtet als Schiedsgericht, wenn die Parteien es verlangen. Zusätzlich behandelt sie gemäss kantonaler Vorschrift alle Streitigkeiten aus nichtlandwirtschaftlicher Pacht. Für Fragen rund um Wohnbau- und Wohneigentumsförderung, insbesondere Mietzinsen in WEG-Objekten, wenden Sie sich bitte an das Amt für Wohnungswesen.

 

Hinweis:
Die Formulare Mietzinsänderung/Anfangsmietzins und Kündigung können unter Publikationen und Formulare heruntergeladen werden.

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