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Publikationen und Dokumente

  • Der Zuger Mietvertrag kann auch in den Zuger Papeterien erworben werden.
  • Das Formular Mietvertragsänderung/Anfangsmietzins kann auch über die Zuger Gemeindekanzleien oder über das Sekretariat der Schlichtungsbehörde bezogen werden.
  • Das Formular Kündigung des Mietvertrages kann auch über die Zuger Gemeindekanzleien oder über das Sekretariat der Schlichtungsbehörde bezogen werden.
  • Rechenschaftsberichte des Regierungsrates des Kt. Zug
  • Schlichtungsbehörde Miet und Pachtrecht: Schlichtungsgesuch nach Art. 202 ZPO