Arbeitsrecht/Schlichtung
Die Schlichtungsstelle für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist als erste Instanz für alle Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis zuständig (z.B. Lohn nicht ausbezahlt, Ferien am Ende eines Arbeitsverhältnisses nicht richtig ausgerechnet). Die Forderung muss schriftlich unter Beilage der Beweismittel eingereicht werden.