Arbeitsmarktliche Massnahmen
Die arbeitsmarktlichen Massnahmen sind unterschiedliche Instrumente zur Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit der stellensuchenden Personen. Damit soll eine rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess ermöglicht werden. Folgende Angebote stehen zur Verfügung:
- Kurse
- Ausbildungs- und Berufspraktika
- Praxisfirmen
- Ausbildungszuschüsse
- Einarbeitungszuschüsse
- Motivationssemester (Einstieg in die Berufswelt)
- Programme zur vorübergehenden Beschäftigung
- Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit
- Pendler- und Wochenaufenthaltsbeiträge
Informationen zu Voraussetzungen und Dauer finden Sie auf der Website
Treffpunkt-Arbeit. Für Sie geeignete Massnahmen und Details besprechen Sie am besten mit Ihrer RAV-Personalberaterin oder Ihrem -Personalberater.
