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Arbeitsmarktliche Massnahmen

Die arbeitsmarktlichen Massnahmen sind unterschiedliche Instrumente zur Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit der stellensuchenden Personen. Damit soll eine rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess ermöglicht werden. Folgende Angebote stehen zur Verfügung: 

  • Kurse
  • Ausbildungs- und Berufspraktika 
  • Praxisfirmen
  • Ausbildungszuschüsse 
  • Einarbeitungszuschüsse 
  • Motivationssemester (Einstieg in die Berufswelt)
  • Programme zur vorübergehenden Beschäftigung 
  • Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit 
  • Pendler- und Wochenaufenthaltsbeiträge

 

Informationen zu Voraussetzungen und Dauer finden Sie auf der Website
Treffpunkt-Arbeit. Für Sie geeignete Massnahmen und Details besprechen Sie am besten mit Ihrer RAV-Personalberaterin oder Ihrem -Personalberater.