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Arbeitsbewilligungen

Arbeits- l Ruhezeiten

Die Erwerbstätigkeit von ausländischen Staatsangehörigen ohne Niederlassungs-bewilligung C bedarf einer Arbeitsbewilligung oder ist in bestimmten Fällen zumindest der zuständigen Behörde zu melden.

Die notwendigen Informationen entnehmen Sie bitte den Webseiten des Amts für Migration (AFM) des Kantons Zug.