Arbeitsbewilligungen
Die Erwerbstätigkeit von ausländischen Staatsangehörigen ohne Niederlassungs-bewilligung C bedarf einer Arbeitsbewilligung oder ist in bestimmten Fällen zumindest der zuständigen Behörde zu melden.
Die notwendigen Informationen entnehmen Sie bitte den Webseiten des Amts für Migration (AFM) des Kantons Zug.
