Zulassung als Strassentransportunternehmung
Wer gewerbsmässige Personentransporte mit Motorfahrzeugen ausführt, die nach ihrem Bau und ihrer Ausrüstung geeignet und dazu bestimmt sind, ausser dem Lenker oder der Lenkerin mehr als acht Personen zu befördern, benötigt eine Zulassung als Strassentransportunternehmung. Zuständig für die Bewilligungserteilung ist das Bundesamt für Verkehr. Weitere Informationen betreffend Zulassung als Strassentransportunternehmung erhalten Sie hier
Auskünfte zur Zulassungsbewilligung erteilt das Bundesamt für Verkehr, Sektion Güterverkehr, 3003 Bern, Tel. 031 325 87 25, email: lizenz@bav.admin.ch
