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Gleichwertigkeitsanerkennung HF Komplementär- und Alternativmedizin

Wir bieten Ihnen ein Gleichwertigkeitsverfahren für kantonal anerkannte Bildungsabschlüsse im Komplementär- und Alternativmedizinischen Bereich an. 

Dieses Verfahren kann für die Berufsausübungsbewilligung im Rahmen des Gesundheitsgesetzes des Kantons Zug vom 30. Oktober 2008 (3. Kapitel § 6 lit. e) und der Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug vom 30. Juni 2009 (3. Kapitel § 19 lit. a) und h) relevant sein und hier beantragt werden.

Für folgende Abschlüsse kann eine Gleichwertigkeit beantragt werden:

dipl. Homöopath/in hfnh

Die Homöopathen üben die Homöopathie berufsmässig und eigenverantwortlich aus. Sie behandeln Patienten nach den Grundsätzen der klassischen homöopathischen Heilkunst. Mehr Infos:

Berufsbild dipl. Homöopath/in hfnh
Informationen zum Bildungsgang

dipl. Naturheilpraktiker/in TEN hfnh

Die Naturheilpraktiker TEN (Traditionell Europäische Naturheilkunde) üben ihre Heilkunde berufsmässig und eigenverantwortlich aus. Ihre Tätigkeit gründet auf verschiedenen Methoden, Verfahren und Konzepte der Naturheilkunde, die in Diagnostik und Therapie zu allen Zeiten nach dem Ganzheitsprinzip vorging. Mehr Infos:

Berufsbild Naturheilpraktiker/in TEN hfnh
Informationen zum Bildungsgang

dipl. Naturheilpraktiker/in MV hfnh

Die Therapeuten üben ihre Tätigkeit berufsmässig und eigenverantwortlich aus. Manuelle Verfahren (MV) sind therapeutische Techniken, die einem oder mehreren theoretischen Hintergründen entsprechen und von Hand ausgeführt werden. Mehr Infos:

Berufsbild Naturheilpraktiker/in MV hfnh
Informationen zum Bildungsgang

dipl. Akupunkteur/in TCM hfnh

Akupunkteure üben ihre Heilkunde berufsmässig und eigenverantwortlich aus. Sie arbeiten mit dem Konzept der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), welches in China’s Han Dynastie (206 v. Chr. bis 220 n. Chr.) begründet und während den letzten 2300 Jahren entwickelt wurde. Mehr Infos:

Berufsbild Akupunkteur/in TCM hfnh
Informationen zum Bildungsgang