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Berufsabschluss für Erwachsene

Schulzimmer mit Lehrperon und Lernenden

Einen Berufsabschluss können Sie als Erwachsener entweder durch die Absolvierung der formellen beruflichen Grundbildung, oder Sie können gem. Art. 17, Abs. 5 und Art. 9, Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG) den Anschluss unter Anrechnung bereits erworbener Kompetenzen, mit dem alternativen Qualifikationsverfahren, erwerben.

Nachholbildung - Annerkennung von Bildungsleistungen

Das neue Berufsbildungsgesetz eröffnet die Möglichkeit, Bildungsleistungen, die nicht formal erworben wurden, mit einem spezielle Verfahren über deren Gleichwertigkeit anzuerkennen. Mit diesem Vorgehen ist es möglich einen Berufsabschluss nachzuholen, in dem die nachzuholende Bildung individuelle auf die Absolventin bzw. den Absolventen angepasst werden kann.

Voraussetzung

Gemäss Artikel 32 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) werden folgende Personen für ein alternatives Qualifikationsverfahren zugelassen:
"Wurden Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben, so setzt die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung voraus."

Berufliche Grundbildung nachholen

Weiterhin besteht auch die Möglichkeit den Berufsabschluss ohne Anerkennung von bereits erworbenen Bildungsleistungen zu machen. In diesem Fall braucht es wie bei jugendlichen Absolventinnen und Absolventen eine Ausbildungsstelle, einen Ausbildungsvertrag und den Besuch der Berufsfachschule. Ev. können Dispensationen erteilt werden. Für diese Fragen steht die Ausbildungsberatung gerne zur Verfügung.